Kindern und Jugendlichen Sicherheit geben

Das Schutzkonzept für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen beim Bibellesebund.

1. Unsere Haltung

Beim Bibellesebund stellt die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einen besonderen Schwerpunkt dar. Wir wollen in unserer Gesellschaft dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche zu selbstbewussten, fröhlichen und reifen Menschen heranwachsen können, die ein gesundes und selbstbestimmtes Leben führen und die bereit und in der Lage sind, Verantwortung für sich, die Welt und andere Menschen zu übernehmen. Unter anderem haben wir uns zur Aufgabe gemacht, den Kindern nicht nur mit Spiel und Spaß die Freizeit zu gestalten, sondern ihnen auch Zugänge zur Bibel zu ermöglichen. Hier können sie nach Antworten suchen auf ihre Fragen nach einem sinnvollen Leben, einer hoffnungsvollen Zukunftsperspektive und nach einem guten Miteinander.

Damit das alles möglich ist, brauchen Kinder und Jugendliche einen sicheren Rahmen, in dem sie sich vertrauensvoll bewegen können. Sie brauchen Menschen, die sich Zeit für sie nehmen, ihnen zuhören und die ihnen mit Liebe, Achtung und Respekt begegnen. Nur in einem solchen Rahmen voller Schutz, Sicherheit und Geborgenheit können sie sich anderen anvertrauen, ihre Fragen stellen und nach Antworten suchen.

Darum ist es für uns als Bibellesebund selbstverständlich, dass wir in unserer Arbeit den Heranwachsenden genau diesen Rahmen bieten. Kinder und Jugendliche sollen bei uns Schutz und Sicherheit finden, einen Raum des Friedens, der Wertschätzung und des Respekts. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für uns oberste Priorität. Wir wollen zum einen selbst den uns anvertrauten jungen Menschen mit Achtung, Respekt und Liebe begegnen. Zum anderen ist es unsere Verpflichtung, für das körperliche, seelische und geistliche Wohlergehen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu sorgen. Wir wollen, dass die Begegnung mit den Kindern und Jugendlichen von Aufmerksamkeit und Respekt geprägt ist. Wir wollen in all unseren Veranstaltungen einen sicheren Rahmen schaffen, in dem sie sich frei und ohne Angst bewegen können. Wir wollen auch immer wieder selbstkritisch auf unsere eigenen Strukturen schauen und mögliche Schlupflöcher aufdecken, die potenzielle Täter ausnutzen könnten, um sich Kindern und Jugendlichen auf unangemessene Weise zu nähern oder ihnen Schaden zuzufügen. Und wenn wir solche Schlupflöcher gefunden haben, begeben wir uns sofort daran, auch an diesen Stellen die Sicherheit für Kinder und Jugendliche zu erhöhen. Wir wollen insgesamt die potenziellen Möglichkeiten, Kindern und Jugendlichen schaden zu können, so klein wie möglich halten.

Als Christen verbinden wir Liebe, Schutz, Respekt und Frieden unbedingt auch mit der guten Nachricht von Jesus Christus. Aus ihr schöpfen wir persönlich immer wieder Kraft, Mut und Hoffnung für unser eigenes Leben, gleichzeitig aber auch für eine Welt, in der Misstrauen, Vorurteile und jede Form von Gewalt die Oberhand zu gewinnen scheinen. Wir folgen Jesus Christus nach, der über Frieden, Versöhnung und Vergebung gesprochen hat. Er ist jederzeit mit Wertschätzung, Liebe, Achtung und Respekt auf alle Menschen zugegangen, auch auf Außenseiter und Randgruppen. Und ganz besonders hatte er ein Herz für Kinder. Darum ziehen wir unser Anliegen, den Schwächsten dieser Gesellschaft einen sicheren Raum zu bieten, nicht nur aus unserem gesunden Menschenverstand, sondern ganz besonders auch aus der Bibel, aus unserem Glauben an Jesus Christus und aus der Überzeugung, dass Gott jeden Menschen individuell wunderbar, wertvoll und mit Würde als sein Gegenüber geschaffen hat. Dieser Wert, diese Würde soll sich durch all unsere Veranstaltungen ziehen, seien es Freizeiten, Bibel-Action-Tage, Story-Tellers, Kinder- und Jugendprogramme in Gemeinden und bei unserer Arbeit am Strand, dem kibi- und Jugend-Ferientreff. Das Gleiche gilt für das Miteinander in den Teams bei Seminaren, Begegnungstagen und in der Mitarbeit bei den oben genannten Aktionen für Kinder und Jugendliche. Wertschätzung und Respekt gilt für alle. Darum wollen wir gemeinsam hinschauen und nicht wegsehen, reden und nicht schweigen, klarstellen und nicht verdecken.

2. Grundsätzliche Leitlinien des Bibellesebundes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

2.1. Die Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Bei allen Angeboten des Bibellesebundes hat der umfassende Schutz der Kinder und Jugendlichen eine hohe Priorität. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten in ihrem Verantwortungsbereich darauf, dass die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Aktivitäten gewährleistet ist.

Sollte es aus irgendwelchen zwingenden Gründen unerlässlich sein, unsere eigenen Regeln des Kinder- und Jugendschutzes zum Wohl der uns Anbefohlenen zu übertreten (zum Beispiel bei Gefahr oder einer besonderen Situation der Hilfsbedürftigkeit von Kindern oder Jugendlichen), dokumentieren und kommunizieren wir es transparent.

Alle Haupt- und Ehrenamtlichen des Bibellesebundes werden regelmäßig darin geschult, wie man sich Kindern und Jugendlichen gegenüber angemessen verhält und wie man Übergriffe ansprechen und ausräumen kann.

2.2. Die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen haben Vorrang

Das Hauptaugenmerk bei allen Einsätzen gilt den körperlichen, seelischen und geistlichen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. Ihr Wohl ist vor die eigenen Bedürfnisse und Interessen zu stellen. In diesem Zusammenhang legen wir zum Beispiel Wert darauf, dass die Nachtruhe eingehalten wird, Alkohol, Zigaretten und alle anderen Drogen verboten sind und ein verantwortungsbewusster Umgang mit Medien stattfindet.

2.3. Der Schutz vor jeder Art von Gewalt

Kinder und Jugendliche werden mit Respekt und Würde behandelt. Bevorzugung, Belästigung, Diskriminierung und andere Formen der Erniedrigung werden bei keiner unserer Veranstaltungsformen geduldet.

Wir schätzen und respektieren es, dass die Kinder unterschiedlich sind, und zwar in Bezug auf ihren Körper, ihren Glauben, ihr Geschlecht, ihre Kultur, ihre Bildung, ihren Intellekt usw. In all dem werden Kinder nicht diskriminiert oder benachteiligt. Im Gegenteil: Wir vermitteln positive Botschaften über die menschliche Vielfalt.

Bei allen Angeboten achten wir darauf, Kinder und Jugendliche vor jeder Form von Missbrauch oder Ausbeutung durch Dritte zu schützen. Dazu zählen:

Körperliche Gewalt

Bei vorsätzlicher körperlicher Verletzung von Kindern und Jugendlichen ist nicht nur an Übergriffe zu denken, sondern auch an regulative Maßnahmen. Der Bibellesebund duldet keine körperliche Misshandlung oder Bestrafung, weder durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch durch andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Falls Kinder in welcher Form auch immer diszipliniert werden sollten, geschieht dies immer im Kontext von Liebe, Vergebung und Versöhnung. Disziplinierung wird niemals mit Demütigung geschehen, weder im Einzelgespräch noch in der Öffentlichkeit.

Die Sorge für die körperliche Unversehrtheit gehört zu den Grundpflichten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Durch fehlende Bereitstellung von Getränken und Nahrungsmitteln sowie die ausbleibende Erfüllung von Grundbedürfnissen (Wärme, Wohnraum, Schutz usw.) kann die körperliche Unversehrtheit der Kinder gefährdet werden. Deshalb ist auch hier auf eine Gewährleistung der Grundversorgung zu achten.

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die mit, an oder vor Kindern oder Jugendlichen stattfindet. Dazu gehört auch das Erzwingen oder Verleiten eines Minderjährigen zur Teilnahme an sexuellen Handlungen oder zur sexuellen Erregung oder Befriedigung eines anderen, unabhängig davon, ob sich die Kinder bzw. Jugendliche dessen bewusst sind, was geschieht, oder nicht. Aufgrund körperlicher, psychischer oder sprachlicher Unterlegenheit sind Kinder und Jugendliche nicht in der Lage, an dieser Stelle für ihre Rechte einzutreten (vgl. §176 StGB).

Sexualisierte Gewalt kann beinhalten:

  • körperliche Berührung, einschließlich penetrierender oder nicht penetrierender Handlungen
  • berührungslose Handlungen, wie zum Beispiel das Anschauen von pornografischem Material oder die Aufforderung an Kinder und Jugendliche, sich sexuell unangemessen zu verhalten
  • unangemessenes Reden, wie zum Beispiel sexuelle Anspielungen oder Witze
  • sexuelle Belästigung: Mobbing oder Nötigung sexueller Art und das unerwünschte oder unangemessene Versprechen von Belohnungen im Austausch für sexuelle Gefälligkeiten

In der Regel kennt das Kind bzw. der oder die Jugendliche die übergriffige Person gut, vertraut ihr und erwartet nichts Böses. Der Täter oder die Täterin nutzt die eigene Macht- und Autoritätsposition aus, um die eigenen Bedürfnisse auf Kosten der Minderjährigen zu befriedigen. Der Missbrauch kann mit körperlicher Gewalt und/oder psychischem und emotionalem Druck oder Zwang einhergehen.

Für unsere Arbeit bedeutet das:

Die verantwortungsvolle Gestaltung von Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen in der inhaltlichen Arbeit bedeutet einerseits Nähe zuzulassen, andererseits Grenzen wahrzunehmen und selbst aufzuzeigen. In der Beziehungsarbeit hat auch Körperkontakt seinen Platz. Der muss jedoch verantwortungsvoll gestaltet werden und darf vonseiten des Mitarbeiters nicht zu irgendeiner Form von körperlicher Bedürfnisbefriedigung ausgenutzt werden. Außerdem dürfen körperliche Kontakte keine Grenzen überschreiten. Das bedeutet, dass respektvoll mit formulierten Grenzen umgegangen werden muss. So ist ein Nein seitens der Kinder und Jugendlichen niemals zu übergehen, beispielsweise bei spielerischen Raufereien. In einer Situation, in der das Kind oder der Jugendliche den Körperkontakt sucht, ist der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin in der Verantwortung, Grenzen klar zu formulieren und auf deren Einhaltung zu achten.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen für sich persönlich Verantwortung übernehmen und ebenfalls Grenzen formulieren, zum Beispiel wenn Kinder oder Jugendliche extrem anhänglich sind.

Die Einhaltung dieser Regeln, die Respektierung von persönlichen Grenzen gilt selbstverständlich auch innerhalb des Teams der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Psychische Gewalt

Darunter verstehen wir jede Form der Missachtung oder Zurückweisung von Kindern und Jugendlichen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Gleichaltrige, zum Beispiel durch verbale Gewalt, Unterdrückung, Ausgrenzung oder Beleidigung. Wir verurteilen es, Kindern das Gefühl zu geben, Angst haben zu müssen, in Gefahr zu sein, verdorben, wertlos, ungeliebt oder unzulänglich zu sein. Dazu gehört auch alles, was mit der Ausübung uneingeschränkter Macht über eine schwächere Person verbunden ist: Mobbing, ständige Kritik, Beschimpfungen, unangemessene Erwartungen, Ablehnung, aber auch Grenzüberschreitungen. All das kann nachteilige Folgen auf das Verhalten und die emotionale Entwicklung eines Kindes und Jugendlichen haben.

Kinder und Jugendliche werden auf allen Bibellesebund-Aktivitäten vonseiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Respekt und Wertschätzung behandelt.

Für unsere Arbeit bedeutet das:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dulden keine verbale Verletzung von Kindern und Jugendlichen durch Spott, herabsetzende Spitznamen und Bemerkungen, anzügliche Witze, Drohungen, Beschimpfungen oder Ähnliches.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind möglichst unparteiisch. Sie bevorzugen keinen und schließen niemanden aus.
  • Kinder, Jugendliche und Teammitglieder bringen unterschiedliche Gewohnheiten, Hintergründe und Wertvorstellungen mit. Was die einen als normal betrachten, verletzt andere in ihren Empfindungen. Ein bewusstes Missachten, Bloßstellen oder Verspotten solcher Empfindungen ist offen anzusprechen. Zugleich muss korrigierend eingegriffen und einer zukünftigen Missachtung entgegengewirkt werden.
Religiöser Missbrauch

Wir bemühen uns, Gottes Liebe für alle Kinder zu jeder Zeit mit unserem Leben und Vorbild widerzuspiegeln. Wir wollen die Botschaft Gottes altersgerecht, kreativ und zeitgemäß weitergeben.

Darum vermeidet der Bibellesebund auch in diesem Bereich alle Formen von Missbrauch.

Darunter verstehen wir Nötigung, Kontrolle oder Manipulation eines Kindes oder Jugendlichen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, indem sie ihre Autorität oder ihr Vertrauen durch Drohungen oder Druck ausnutzen, um die Heranwachsenden zu erwünschten Antworten, Aussagen oder Handlungen zu bringen.

Beispiele hierfür sind:

  • die Ausnutzung unserer Position, um Kindern und Jugendlichen das Gefühl zu geben, dass sie etwas sagen oder tun müssen, um für uns akzeptabel zu sein
  • das Erwecken eines Gefühls des Versagens oder der Scham, wenn Kinder und Jugendliche nicht mit unserem geistlichen Programm mitgehen
  • die christliche Botschaft auf übermäßig emotionale oder angstbesetzte Weise zu vermitteln
  • die Freiheit des Kindes oder Jugendlichen, seinen Glauben bzw. Unglauben auszudrücken, nicht zu respektieren, seine Fragen oder sein Bedürfnis nach rationalen Erklärungen nicht zu respektieren oder Kinder bzw. Jugendliche aufgrund ihres Glaubens auszuschließen

Darum vermeiden es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während ihrer Einsätze, auf religiöser Ebene Druck auszuüben, Teilnehmerinnen und Teilnehmern Angst zu machen oder sie zu manipulieren. Der Glaube der Kinder und Jugendlichen kann nur in einer persönlichen Beziehung zu Jesus Christus auf Basis von Gottes Wort begründet sein und nicht auf Gefühle, Stimmungen, eigene Leistungen oder Versprechen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

3. Leitlinien für die praktische Arbeit in unseren Veranstaltungen

Die Angebote des Bibellesebundes bieten Kindern und Jugendlichen Spannung, Spiel und Spaß. Gleichzeitig verpflichten wir uns zu Maßnahmen, die alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor möglichen Gefahren schützen. Daher liegt es in unserer Verantwortung, die mit jeder Aktivität verbundenen Risiken zu erkennen und angemessene Entscheidungen zum Umgang mit diesen Risiken zu treffen. Wir verpflichten uns, bei allen Veranstaltungen hohe Standards bei der Vorbereitung und Betreuung einzuhalten.

3.1. Umgang mit Ehrenamtlichen allgemein

Überall, wo Menschen zusammenkommen, gibt es ein Risiko von Missbrauch. Das können wir nicht komplett ausschließen, aber wir können es so gering wie möglich halten, zum Beispiel durch folgende Maßnahmen:

  • In unseren Seminaren thematisieren wir immer wieder, wie wichtig uns der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist. Wir schulen in diesem Bereich und weisen regelmäßig auf unsere Leitlinien hin. Allen haupt- und ehrenamtlichen Teamleiterinnen und -leitern muss klar sein: Sie sind verantwortlich für das Team und die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Sie schauen in besonderer Weise hin, wenn Verdachtsmomente für unangemessenes Verhalten auftauchen, sie sprechen an und holen sich ggfs. Rat beim Kinderschutzbeauftragten oder anderen fachbezogenen Quellen. Gleichzeitig geben sie ihrem Team und der Gruppe zu verstehen, dass sie jederzeit für sie da und ansprechbar sind.
  • Im Umgang von Teamleitung mit Teammitgliedern besteht grundsätzlich die Gefahr von Machtmissbrauch und Manipulation, allein durch das Machtgefälle zwischen Leitung und Team. Seelsorgliche Gespräche könnten missbräuchlich geführt werden. Um hier sensibel zu bleiben, wird sowohl bei der Teamleitung als auch im Team ein Bewusstsein für dieses Risiko geschaffen. Alle im Team sind aufgefordert, ihrer intuitiven Wahrnehmung zu folgen, Entwicklungen zu beobachten, schräge Eindrücke anzusprechen und Beobachtungen weiterzugeben. Auch selbst erlebte Grenzüberschreitungen müssen thematisiert werden.
  • Alle Teammitglieder müssen die Handlungspläne und das Beschwerdemanagement des Bibellesebundes kennen und im Bedarfsfall abrufen und anwenden können. Sie wissen genau, was passiert, wenn jemand bei der Leitung, dem Kinderschutzbeauftragten oder der externen Beschwerdestelle Hilfe holt. Ein Plakat mit dem offiziellen Handlungsplan für Übergriffe seitens der Teamleitung hängt für das Team im Mitarbeiterbereich sichtbar aus. Alle weiteren Handlungspläne liegen so vor, dass man jederzeit darauf zugreifen und sie einsehen kann. Ein Plakat mit Möglichkeiten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Fragen, Sorgen und Beschwerden loswerden zu können, hängt auf Freizeiten und beim Bibel-Action-Tag öffentlich aus.
  • Im Fall der Beschwerde von Teammitgliedern beim Kinderschutzbeauftragten wird im Gespräch genau das Vorgehen mit den Betroffenen abgesprochen. Es können spontane Besuche angeboten werden, Gespräche mit der beschuldigten Person, – aber alles in Absprache mit der Person, die die Beschwerde eingereicht hat. Im Notfall wird der Kinderschutzbeauftragte sofort eingreifen. Sollten sich die Beschwerden als unbegründet herausstellen, werden Maßnahmen ergriffen, wie die beschuldigte Person wieder rehabilitiert wird und eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit im Team gewährleistet sein kann.
3.2. Unsere Freizeiten
Sicherheitsstandards in Häusern, Einrichtungen, Material; Versicherungen
  • Wir achten darauf, dass die genutzten Freizeithäuser die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards erfüllen und ob wir dort unserer eigenen Verpflichtung, Kinder zu schützen, nachkommen können.
  • Häuser, in denen bestimmte Standards nicht vorhanden sind (zum Beispiel nur Ehebetten statt Einzelbetten), sollten den Eltern entsprechend beschrieben werden, sodass sie ggfs. ihre Anmeldung zurückziehen oder ihre Kinder auf die Situation im Haus vorbereiten können.
  • Im Zusammenhang mit Zubereitung und Ausgabe von Speisen sowie bei der Sauberkeit aller Einrichtungen achten wir auf eine angemessene Hygiene.
  • Es gibt jederzeit angemessene Sicherheitsvorkehrungen, die Gesetze und unsere eigene Fürsorgepflicht vorschreiben. Sportgeräte und andere Gegenstände, die aktiv genutzt werden, werden in gutem Zustand gehalten und regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft.
  • Alle Sicherheitsvorschriften für den Transport in Bezug auf Sicherheitsgurte, Geschwindigkeit, Anzahl der Fahrgäste, Qualifikation der Fahrer, Versicherung und Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge werden beachtet.
  • Bei Auslandsfreizeiten wird für jedes Teammitglied und für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Wohnsitz in Deutschland eine Auslandskrankenversicherung als Gruppenversicherung abgeschlossen.
  • Für Krankheitsfälle im Inland kommt die Krankenversicherung der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers auf.
  • Für die Ehrenamtlichen hat der Bibellesebund eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen; Hauptamtliche des Bibellesebundes sind während der Arbeit über die Berufsgenossenschaft versichert und zusätzlich noch über die private Unfallversicherung, die der Bibellesebund für die einzelnen Hauptamtlichen abgeschlossen hat.
Betreuungsschlüssel

Der Betreuungsschlüssel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Kindern und Jugendlichen ist hoch genug, um Schaden zu minimieren und positive Beziehungen zu maximieren. Das Verhältnis von Teammitgliedern zu Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei unseren Freizeiten liegt zwischen 1:5 und 1:7. Dieses wird je nach Erfahrung und Alter der Teammitglieder, der Zusammensetzung der Gruppe und der Freizeitschwerpunkte in Rücksprache mit der Bereichsleiterin / dem Bereichsleiter und der Freizeit-Verwaltung angepasst.

Aufsichtspflicht

Mit der schriftlichen und unterschriebenen Anmeldung übertragen die Erziehungsberechtigten von Minderjährigen ihre Aufsichtspflicht dem Team einer Freizeit.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Freizeit nehmen die Aufsichtspflicht mit der nötigen Sorgfalt jederzeit wahr. Sie ist angepasst an Alter und Zusammensetzung der Gruppe, der Tageszeit, der Umgebung und des Programms.

Folgendes ist besonders zu beachten:

  • Wenn angemeldete Kinder und Jugendliche nicht auf der Freizeit erscheinen, ist sofort Kontakt mit den Eltern aufzunehmen.
  • Falls Kinder oder Jugendliche wegen wiederholter grober Verstöße gegen die Freizeitregeln oder aus anderen Gründen nach Hause geschickt werden müssen, ist die Freizeitleitung für sie bis zu dem Zeitpunkt verantwortlich, an dem sie wieder der Obhut der Eltern übergeben werden.
  • Die Kinder und Jugendlichen bekommen deutlich die Grenzen des Freizeitgeländes gezeigt, innerhalb dessen sie sich ohne Aufsicht bewegen dürfen. Trotzdem lassen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diesem Gelände immer wieder blicken, um Präsenz zu zeigen, Aufsicht zu führen und im Bedarfsfall helfen und eingreifen zu können.
  • Kinder und Jugendliche dürfen sich nicht ohne Absprache mit dem Leitungsteam vom Freizeitgelände entfernen. Dabei sind Ort, Grund und Dauer für die Abwesenheit zu klären. Grundsätzlich sollen Kinder und Jugendliche nicht allein unterwegs sein.
  • Die Freizeitleitung ist dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit allen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen vertraut sind und wissen, was bei Feuer, Unfall oder Missbrauch zu tun ist. Außerdem formuliert die Freizeitleitung den Mitarbeitern gegenüber klar, was die Aufsichtspflicht konkret für diese Freizeit bedeutet, vor allem, wenn außergewöhnliche Aktivitäten geplant sind.
  • Darüber hinaus geben die Eltern über den Freizeitpass das schriftliche Einverständnis für Sonderbehandlungen wie Zecken und Splitter entfernen, Autotransport usw.
  • Um zu gewährleisten, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer wirklich von den autorisierten Erziehungsberechtigten abgeholt werden, wird mit der Freizeitgruppe und den Eltern Folgendes vereinbart:
    • Das restliche Taschengeld, der Freizeitpass und die Krankenversicherungskarte werden am Ende der Freizeit nicht dem Kind überreicht, sondern den Erziehungsberechtigten.
    • Dazu suchen die Erziehungsberechtigten die vorher dafür bestimmten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf und holen sich dort die genannten Dinge ab.
    • In diesem Fall können den Erziehungsberechtigten ggfs. auch noch Beobachtungen oder andere wichtige Informationen aus dem Freizeitgeschehen mitgeteilt werden. Bei besonders schwerwiegenden Anliegen können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Eltern bitten, sich noch einmal gesondert an die Freizeitleitung zu wenden (falls die Ausgabe des Taschengeldes und der Freizeitpässe nicht sowieso bei der Freizeitleitung liegt).
Gefährliche Aktivitäten

Das Freizeitteam ist in der Pflicht, sich im Vorfeld ausführlich über „gefährliche” Aktivitäten zu informieren und die nötigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Außerdem muss klar sein, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei besonderen Aktionen eingehalten werden müssen, die dann auch neben den Sicherheitsvorkehrungen genauestens zu befolgen sind, zum Beispiel Rettungsschwimmer beim Baden in Seen oder öffentlichen Schwimmbädern.

Versorgung

Da auch die Grundbedürfnisse wie Essen, Trinken, Schlaf und Gesundheit in der Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen, achten sie auf folgende Punkte:

  • Sie legen bewusst Pausen und Ruhephasen im Freizeitgeschehen ein.
  • Sie schicken die Kinder und Jugendlichen zu angemessenen Zeiten ins Bett und achten auf die Einhaltung der Nachtruhe.
  • Sie stellen ausreichend Getränke auch außerhalb der Mahlzeiten kostenlos bereit und weisen immer wieder auf die Wichtigkeit des Trinkens hin.
  • Sie halten stets Räumlichkeiten zur Verfügung, die vor Regen, Kälte, Hitze u. ä. schützen. Bestenfalls haben sie zum Beispiel zusätzliche Decken und Kopfbedeckungen dabei, um Kindern und Jugendlichen, die unter der gegebenen Witterung leiden, helfen zu können.
  • Sie weisen im Bedarfsfall Einzelne auf eine ausreichende Körperhygiene hin.
Umgang mit Gewalt und Konflikten
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig geschult, wie sie während einer Freizeit Konflikte unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erkennen und begleiten können.
  • Klare Regeln für ein gewaltfreies Miteinander werden zu Beginn der Freizeit erklärt und für alle sichtbar aufgehängt. An diese Regeln halten sich natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Nicht jeder Streit muss von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter geklärt und geschlichtet werden. Wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihren Konflikt aber selbst nicht lösen können, dürfen sie jederzeit um Hilfe und Unterstützung bitten.
  • Sollten Streitsituationen in Gewalt, Ungerechtigkeit, Beleidigungen oder Erniedrigungen münden, greifen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch ungefragt ein und unterbinden jede Form von unangemessenem Verhalten.
  • Spielerisches „Raufen“ ist für manche Kinder in Ordnung und muss deshalb nicht sofort angemahnt werden. Sobald aber Grenzen und „Nein!“-Rufe nicht beachtet werden, greifen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.
  • Dasselbe gilt auch für spielerisches Necken, Raufen und „Streiche“ im Team der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch hier müssen Grenzen eingehalten und „Stopp!“-Signale beachtet werden. Sarkastische, ironische, scherzhaft beleidigende Bemerkungen und Witze untereinander sind nicht hilfreich und irritieren häufig die Kinder und Jugendlichen.
  • Kinder werden nicht zu Spielen oder Aktionen gedrängt, die ihnen zu unheimlich, zu gewaltsam oder aus anderen Gründen unangenehm sind.
  • Kinder haben jederzeit das Recht, während eines Spiels, einer Rauferei, einer Wasserschlacht auszusteigen oder „Stopp!“ zu rufen. Die anderen müssen das akzeptieren. Die Aufsichtspersonen achten darauf, dass solch ein Ausstieg ohne weitere Konflikte möglich ist.
  • Die ganze Freizeitgruppe wird immer wieder dafür sensibilisiert, dass alle rücksichtsvoll miteinander umgehen, Grenzen achten usw.
  • Reflexionsgespräche, Feedbackrunden u. ä. helfen, den eigenen Umgang in der Gesamtgruppe zu bewerten und ggfs. anzupassen.
Umgang mit Handys und nicht jugendfreien Medien
  • Der Umgang mit Handys und anderen elektronischen Geräten bringt immer wieder das Risiko von Konflikten, unkontrolliertem Medienkonsum, Cybermobbing und anderen Gefahren mit sich.
  • Gleichzeitig sind Handys eine gute Möglichkeit, die Erziehungsberechtigten über das Wohlergehen auf der Freizeit zu informieren, und werden auf Jugendfreizeiten gerne zur schnellen Informationsweitergabe genutzt.
  • Die Erziehungsberechtigten sind grundsätzlich für die Medienerziehung des Kindes verantwortlich.
  • Wir empfehlen für Kinderfreizeiten, Handys grundsätzlich zu verbieten oder die Handys mit Zustimmung der Eltern an einem zentralen Ort zu lagern (zum Beispiel im Leitungszimmer) und sie einmal pro Tag für eine bestimmte Zeit (zum Beispiel 30-45 Minuten) herauszugeben, dann aber in einem kontrollierbaren Raum.
  • Kein Kind darf ohne Aufsicht mit seinem Handy in einem Schlafzimmer sein.
  • Kein Handy darf nachts in einem Schlafzimmer der Kinder sein.
  • All das muss mit den Eltern abgesprochen und mittels Unterschrift von den Eltern unterstützt werden.
  • Wir empfehlen für Jugendfreizeiten, so wenig elektronische Geräte wie nötig mitzugeben und das Datenvolumen für die Internetnutzung und den Zugriff auf Internetseiten und Social Media einzugrenzen.
  • Auf Jugendfreizeiten wird der Medienkonsum in den Zimmern nicht von den Verantwortlichen auf der Freizeit kontrolliert. Sollte es von den Erziehungsberechtigten gewünscht sein, dass Handys, Tablets, etc. zu bestimmten Zeiten eingesammelt werden, muss dies mit der Freizeitleitung abgesprochen und schriftlich festgehalten werden.
Recht auf Privatsphäre

Gemäß Artikel 16 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Privatsphäre. Die wird im Rahmen einer Freizeit zwar eingeschränkt (zum Beispiel durch Mehrbettzimmer und Ähnliches), doch wird das Bedürfnis eines Teilnehmers bzw. einer Teilnehmerin nach einem Rückzug respektiert. Gleiches gilt für das Recht auf Intimsphäre. Daher duschen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich zeitlich und wenn möglich örtlich getrennt von den Kindern und Jugendlichen. Die Duschen sollten Duschtüren oder Duschvorhänge haben. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass alle beim (gleichgeschlechtlichen) Nutzen der Gemeinschaftsduschen ihren Badeanzug bzw. ihre Badehose anbehalten dürfen.

Erste Hilfe
  • Über den Freizeitpass werden alle relevanten medizinischen Informationen über die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Freizeit eingeholt. Diese Informationen liegen an einem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglichen und für Teilnehmerinnen und Teilnehmer unzugänglichen Ort. Medikamente dürfen in Absprache mit den Eltern nur dann zugereicht werden, wenn dafür eine ärztliche Verordnung vorliegt.
  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei der Freizeitvorbereitung oder spätestens zu Beginn der Freizeit darüber informiert, welche Maßnahmen bei Verletzungen oder akuten Erkrankungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu ergreifen sind. Alle im Team wissen, wo sich alle wichtigen Telefonnummern befinden und wen sie in welcher Reihenfolge zu informieren haben. Es wird sichergestellt, dass die Eltern in solchen Situationen informiert und unterstützt werden. Ein Muster eines Notfallpasses, auf dem die wichtigsten Nummern und Handlungsschritte aufgeführt sind, findet sich im Anhang.
  • Auf jede Freizeit wird ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgerüsteter Verbandskasten mitgenommen und an einem zentralen Ort deponiert. Bei Aktivitäten in Gruppen hat das Team ausreichend Verbandszeug dabei. Bei großen Wanderungen in unwegsamem Gelände sind Vorkehrungen für schnelle Hilfe zu treffen (zum Beispiel, indem eine Betreuungsperson ein Handy mit sich führt).
  • Schwerere Unfälle, Verletzungen und Krankheiten, die einen stationären Krankenhausaufenthalt erfordern, Todesfälle sowie größere Schäden müssen umgehend telefonisch der Bereichsleitung, der Freizeit-Verwaltung und den betroffenen Eltern gemeldet werden.
  • Die Gruppenunfallversicherung des Bibellesebundes kommt zum Beispiel für Kosten einer Reha und einer eventuellen Invalidität auf. Für die entstehenden Arzt- und Behandlungskosten ist die Krankenversicherung der verletzten Person zuständig, im Ausland die Auslandskrankenversicherung.
  • Auf Seite 41 befindet sich ein Handlungsplan für außergewöhnliche Krisen, der der jeweiligen Freizeitleitung vorliegt. Darin werden die Maßnahmen dargelegt, die zu ergreifen sind, damit sowohl die betroffenen Kinder und Jugendlichen als auch das Team und die Familien der Betroffenen unterstützt werden, und zwar auch in den Stunden und Tagen nach einem Trauma und ggfs. länger.
  • Der Bibellesebund hält sich an die gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Schutzes vor ansteckenden Krankheiten.
Übernachtung
  • Die Schlafräume von Jungen und Mädchen sind getrennt. Wir achten darauf, dass zu keiner Zeit gegenseitige Besuche auf den Zimmern stattfinden.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden getrennt von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern untergebracht. Ihre Schlafräume befinden sich allerdings nah genug bei ihnen, damit eine angemessene Beaufsichtigung und bei Notfällen Hilfestellung möglich ist.
  • Sämtliche feuertechnischen und polizeilichen Vorschriften werden eingehalten. Für den Brandfall ist der Fluchtweg von jedem Schlafzimmer bis nach draußen frei zu halten, ohne dass zuerst Hindernisse weggeräumt und Schlüssel geholt oder gar gesucht werden müssen.
  • Bei den Ausgehzeiten für Jugendliche richten wir uns nach den gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes.
Kontrollgänge in Zimmern

Bei Besuchen und Kontrollen in den Schlafräumen ist zu gewährleisten, dass Mädchenzimmer von Frauen und Jungenzimmer von Männern besucht werden. In der Regel sollte es pro Zimmer oder Zelt genau eine festgelegte Mitarbeiterperson geben, die das Zimmer betreten darf, bestenfalls zu festgelegten Zeiten.

Vor dem Betreten der Zimmer klopfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Sie achten darauf, sich nicht allein mit einem Kind bzw. Jugendlichen in einem Zimmer aufzuhalten. Ist dies unvermeidlich, bleibt die Tür offen (ggf. wird ein Außenstehender informiert). Grundsätzlich sollte die Zeit, in der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zimmern der Kinder sind, so kurz wie möglich gehalten werden. Besser sind Gespräche und Begegnungen in öffentlichen Räumen und Plätzen.

Heimwehkinder

Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur im äußersten Notfall (zum Beispiel aus medizinischen oder anderen unabwägbaren Gründen) im Zimmer der Kinder schlafen, kann im Fall eines Heimwehkindes in Absprache mit allen Kindern aus dem betroffenen Zimmer eine Sondervereinbarung getroffen werden, zum Beispiel, dass die Zimmerleiterin, der Zimmerleiter so lange auf einem Stuhl in der Nähe des Bettes des Heimwehkindes sitzen bleibt und beruhigend auf es einwirkt, bis es eingeschlafen ist. Die Anwesenheit der anderen Kinder dient dabei als Kontrolle vor eventuellen Übergriffen. Bei Bedarf können sich Mitglieder aus dem Freizeitteam abwechseln. In diesem Fall ist eine genaue Dokumentation notwendig, wer wann wie viel Zeit in dem entsprechenden Zimmer verbracht hat.

Glaubensgespräche

Um der Gefahr der Manipulation in Kleingruppengesprächen zur Bibel vorzubeugen, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch diesbezüglich in Schulungen und Vorbereitungstreffen sensibilisiert.

  • Wir erzählen zeugnishaft von unserem eigenen Glauben und unseren Entdeckungen in der Bibel, ohne dabei einzufordern, dass die Kinder und Jugendlichen dieselben Entdeckungen machen oder unsere Entdeckungen für sich adaptieren müssen.
  • Wir lassen unterschiedliche Glaubensäußerungen nebeneinander stehen. Wir lieben und leben auch diesbezüglich die Vielfalt.
  • Wir fordern von Kindern in Gesprächen keine „richtigen Antworten“ zu Glaubensfragen ein.
  • Wir bauen keinen Druck auf, indem wir vermitteln, unser emotionales Wohlbefinden hänge von bestimmten erwünschten oder unerwünschten Reaktionen auf einen gelesenen oder gehörten Bibeltext ab.
  • Wir erzeugen keine bewusst emotionale Stimmung, um Kinder zu Aussagen oder Entscheidungen zu verleiten, die sie unter anderen Umständen nicht getroffen hätten.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leben authentisches Christsein vor. Sie gaukeln kein „perfektes Christsein“ vor. Sie zeigen aber durch ihr Leben, ihr liebevolles Auftreten, ihre Fähigkeit, sich zu entschuldigen und Entschuldigungen anzunehmen, was ihnen ihr Glaube bedeutet.
Gespräche unter vier Augen

Nicht selten kommt es im Rahmen der Arbeit zu Situationen, in denen Kinder ein vertrauliches Gespräch mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin suchen. Es wird angestrebt, dass in diesen Situationen beide Gesprächspartner das gleiche Geschlecht haben.

Solche Gespräche finden nicht an isolierten Orten statt. Hier kommt die Ambivalenz von Nähe und Distanz zum Tragen. Die Person, die vom Teilnehmer als Vertrauensperson ausgewählt wird, schafft in einem vertraulichen Gespräch Nähe. Distanz ist jedoch insofern notwendig, als dass das Teammitglied dafür verantwortlich ist, Grenzen zu respektieren und diese auch für sich und den Gesprächspartner aufzuzeigen.

Schon eine Autofahrt eines einzelnen Kindes (zum Beispiel zum Arzt) mit einem einzelnen Teammitglied kann für das Kind zu einer Gefahrensituation werden. Um beide vor Übergriffen oder Anschuldigungen zu schützen, wird angestrebt, dass ein Kind niemals allein mit einer erwachsenen Person in einem Auto sitzt, sondern immer noch eine zweite Person (zum Beispiel ein Kind seiner Wahl) mitnehmen kann (dementsprechend auf die Anzahl der Kindersitze auf Freizeiten achten).

Heikle Themen in Gesprächen

Kinder und Jugendliche sind in jedem Fall ernst zu nehmen. Werden bei seelsorgerlichen Gesprächen Probleme – zum Beispiel sexualisierte Gewalt, Drogenmissbrauch oder Straftaten – im persönlichen Umfeld des Kindes offenbar, sind alle Haupt- und Ehrenamtlichen mit den Handlungsplänen des Bibellesebundes vertraut und wissen, wie sie anzuwenden sind.

Sie wissen auch, dass sie verpflichtet sind, jeden Verdacht oder jede Behauptung bezüglich Missbrauch oder Schädigung eines Kindes unverzüglich zu melden. Dies gilt auch für den Missbrauch von Kindern an Kindern.

Allgemeine Kontaktpflege über die Freizeit hinaus

Grundsätzlich nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Freizeit von sich aus keinen persönlichen Kontakt per Handy o. ä. auf. Möchten einzelne Kinder oder Jugendliche unbedingt über die Freizeit hinaus Kontakt zu ihren Bezugspersonen halten, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Die Mitarbeiterin, der Mitarbeiter macht dem Kind liebevoll, aber deutlich klar, dass der Kontakt und die Gespräche auf der Freizeit wertvoll und wichtig waren, dass nach der Freizeit aber für alle aus der Gruppe das Leben in der alten Umgebung weitergeht und dass es für das Kind auch dort Menschen geben kann, die ihm guttun. Gerade, wenn das Kind in bestimmten Problemfeldern weiterhin Unterstützung und Beistand benötigt, kann man mit dem Kind gemeinsam überlegen, welche Bezugspersonen in Familie, Schule oder Gemeinde ihm jetzt helfen könnten. Man kann das Kind ermutigen, diese Person nach der Freizeit oder nach den Ferien gezielt anzusprechen und den Kontakt zu suchen.
  • Sollte das Kind schwerwiegende Probleme haben, die therapeutische Hilfe erfordern, sind die Haupt- und Ehrenamtlichen einer Kinder- und Jugendfreizeit kein kompetentes Gegenüber. In diesem Fall sollte bestenfalls mit den Eltern über diese Problematik gesprochen und sie ermutigt werden, mit den Kindern aktiv zu Hause nach professioneller Hilfe zu schauen.
  • Sollte es aus irgendeinem Grund doch noch berechtigten vorübergehenden Gesprächsbedarf geben, sollte die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter dieses Anliegen auf jeden Fall mit der Freizeitleitung und mit den Eltern des betreffenden Kindes besprechen. In diesem Fall werden die Kontaktdaten nicht an das Kind, sondern an die Eltern weitergegeben. So müssen die Eltern ihrerseits den weiteren Kontakt erlauben und können ihn nach eigenem Ermessen starten, steuern, kontrollieren und beenden. Ohne transparente Absprache mit den Eltern darf niemals ein Kontakt weitergeführt werden.
  • Und auch dann sollte den Eltern nicht die Handynummer weitergeben werden, sondern zum Beispiel eine E-Mail-Adresse. Das reduziert die Kontaktpflege eher auf das zu besprechende Anliegen.
  • Auch der persönliche Kontakt zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die Freizeit hinaus sollte nicht leichtfertig hergestellt werden. In jedem Fall muss er, wenn überhaupt, in beidseitigem Einvernehmen hergestellt werden. Bei persönlichem Kontakt zu Minderjährigen sollten die Eltern über diesen Kontakt informiert werden.
3.3. Unsere Einsätze am Strand
Aufsichtspflicht

kibi-Ferientreff

Grundsätzlich: Die Aufsichtspflicht der Eltern geht nicht auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kibi-Ferientreffs über, da das Programm nicht mit einer Betreuung gleichzusetzen ist.

Es handelt sich bei den vier Veranstaltungsformaten des kibi-Ferientreffs (Kindertreff, Bibel-Entdecker-Club, Spieltreff und Gute-Nacht-Geschichte) um freiwillige und offene Angebote, das heißt, in den Programmen werden die Kinder von uns begleitet, aber nicht betreut. Die Kinder nehmen freiwillig teil und können deshalb jederzeit das Programm verlassen. Damit behalten auch die Eltern die Aufsichtspflicht.

Wir informieren die Eltern in den Einladungen und Informationen im Internet darüber mit folgendem Hinweis: „Wenn Ihr Kind am Kinderprogramm teilnimmt, geht die Aufsichtspflicht nicht auf die Mitarbeiter des kibi-Ferientreffs über, da unser Kinderprogramm nicht mit einer Betreuung gleichzusetzen ist.“

Es gehört damit nicht zu den Pflichten des Teams, das Kind am Ende der Veranstaltung wieder zu seinen Eltern zurückzubegleiten oder dem Kind nachzugehen, wenn es das Programm während der Veranstaltung verlässt. Trotzdem ist es unsere Aufgabe, durch klare Kommunikation den Eltern gegenüber Irritationen zu vermeiden und gegebenenfalls auf den oben genannten Hinweis aufmerksam zu machen.

Schwierig ist in diesem Zusammenhang ein Ortswechsel während des Programms, zum Beispiel wegen einsetzenden Regens, da die Eltern über den Ortswechsel nicht informiert werden und damit ihre Kinder nicht am vereinbarten Ort abholen können. Darum wird das kibi-Ferientreff-Team an wetterunbeständigen Tagen ein Schild dabei haben mit der Aufschrift: „Der kibi-Ferientreff ist aus wettertechnischen Gründen ins Kirchenzelt umgezogen“. Dieses Schild wird im Fall eines kurzfristigen Umzugs hinter die Scheibe des Werbeaufstellers geklemmt und am ursprünglichen Ort stehen gelassen.

In Situationen, in denen sich Kinder Hilfe suchend an das Team wenden, weil sie zum Beispiel nicht mehr den Weg zum eigenen Wohnwagen finden, sind wir natürlich gern dazu bereit, dem Kind zu helfen und es wieder der Obhut der Eltern zu übergeben.

Jugend-Ferientreff

Bei den Programmen des Jugend-Ferientreffs handelt es sich um freiwillige und offene Angebote. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen in der Regel selbständig und können jederzeit das Programm verlassen. Die Aufsichtspflicht der Eltern geht nicht auf das Team des Jugend-Ferientreffs über, da das Programm nicht mit einer Betreuung gleichzusetzen ist.

Gespräche unter vier Augen

Nicht selten kommt es im Rahmen der Arbeit zu Situationen, in denen Kinder ein vertrauliches Gespräch mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin suchen. Es wird angestrebt, dass in diesen Situationen beide Gesprächspartner das gleiche Geschlecht haben. Solche Gespräche finden nicht an isolierten Orten (zum Beispiel in einem privaten Zelt oder in einem Wohnwagen) statt, sondern öffentlich (zum Beispiel am Strand). Hier kommt die Ambivalenz von Nähe und Distanz zum Tragen. Die Person, die vom Teilnehmer als Vertrauensperson ausgewählt wird, schafft in einem vertraulichen Gespräch Nähe. Distanz ist jedoch insofern notwendig, als dass das Teammitglied dafür verantwortlich ist, Grenzen zu respektieren und diese auch für sich und den Gesprächspartner aufzuzeigen.

Heikle Themen in Gesprächen

Kinder und Jugendliche sind in jedem Fall ernst zu nehmen. Werden bei seelsorgerlichen Gesprächen Probleme – zum Beispiel sexualisierte Gewalt, Drogenmissbrauch oder Straftaten – im persönlichen Umfeld des Kindes offenbar, sind alle Haupt- und Ehrenamtlichen mit den Handlungsplänen des Bibellesebundes vertraut und wissen, wie sie anzuwenden sind.

Sie wissen auch, dass sie verpflichtet sind, jeden Verdacht oder jede Behauptung bezüglich Missbrauch oder Schädigung eines Kindes unverzüglich zu melden. Dies gilt auch für den Missbrauch von Kindern an Kindern.

Nähe und Distanz bei Spielen und anderen Aktivitäten
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten bei Spiel- und Sportaktionen auf ein gewaltfreies Miteinander und greifen ein, wenn Grenzen überschritten oder Einzelne beleidigt oder angegriffen werden. Klare Spielregeln können helfen, rauen Körpereinsatz in verträglichem Rahmen zu halten.
  • Kinder und Jugendliche werden nicht zu Spielen oder Aktionen gedrängt, die ihnen zu unheimlich, zu gewaltsam oder aus anderen Gründen unangenehm sind.
  • Kinder und Jugendliche haben jederzeit das Recht, während eines Spiels auszusteigen oder „Stopp!“ zu rufen. Die anderen müssen das akzeptieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten darauf, dass solch ein Ausstieg ohne weitere Konflikte möglich ist.
  • Dasselbe gilt auch für spielerisches Necken, Raufen, „Streiche“ im Team der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch hier müssen Grenzen eingehalten und „Stopp!“-Signale beachtet werden. Sarkastische, ironische, scherzhaft beleidigende Bemerkungen und Witze untereinander sind nicht hilfreich und irritieren häufig die Kinder und Jugendlichen.
  • Selbstverständlich wenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen an. Auch nicht, um sie zu strafen oder bei Spielen mittels „Schieben“ an die richtige Stelle zu platzieren.
  • Auch beim natürlichen Umgang zwischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und den Kindern und Jugendlichen muss auf ein gesundes Maß zwischen Nähe und Distanz geachtet werden. Manche Kinder suchen von sich aus überdurchschnittlich viel Nähe. Da ist es wichtig, eine gesunde Distanz zu wahren und das Kind hin und wieder freundlich zu bitten, etwas mehr Abstand zu halten.
  • Wir nehmen in der Regel keine Kinder auf den Schoß. Wir suchen keinen Kuschel- oder Körperkontakt zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Umgang innerhalb des Teams
  • Dasselbe gilt ebenfalls für den Umgang innerhalb des Teams. Die Gefahr des Machtmissbrauchs von älteren zu jüngeren Teammitgliedern oder gar von Teamleitung zu Teammitgliedern ist grundsätzlich immer gegeben, ganz besonders in Zweierteams. Umso wichtiger ist es, Verdachtsmomente oder auch eigenes Empfinden diesbezüglich wahrzunehmen und anzusprechen.
  • Wohnwagen werden grundsätzlich nur von denjenigen betreten, die darin wohnen.
  • Auch Zweiergespräche zwischen Teamleitung und einzelnen Teammitgliedern finden niemals hinter verschlossenen (Wohnwagen-)Türen statt, sondern öffentlich einsehbar.
  • Das Team wird immer wieder geschult und dafür sensibilisiert, dass alle rücksichtsvoll miteinander umgehen, Grenzen achten, eine natürliche Distanz einhalten usw. Gleichzeitig sind alle aufgefordert, aufzupassen, hinzuschauen und Übergriffe anzusprechen.
  • Pärchenbildungen in Teams sollten beobachtet und von der Teamleitung angesprochen und ggfs. begleitet werden, um nach einem guten Umgang zu finden, der weder dem betroffenen Pärchen noch der Teamgemeinschaft schadet.
  • Reflexionsgespräche, Feedbackrunden u. ä. helfen, den eigenen Umgang in der Gesamtgruppe zu bewerten und ggfs. anzupassen.
Glauben weitergeben

Um der Gefahr der Manipulation in Bezug auf Glaubensthemen vorzubeugen, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch diesbezüglich auf Schulungen und Vorbereitungstreffen sensibilisiert.

  • Wir erzählen zeugnishaft von unserem eigenen Glauben und unseren Entdeckungen in der Bibel, ohne dabei einzufordern, dass die Kinder und Jugendlichen dieselben Entdeckungen machen oder unsere Entdeckungen für sich adaptieren müssen.
  • Wir lassen unterschiedliche Glaubensäußerungen nebeneinander stehen. Wir lieben und leben auch diesbezüglich die Vielfalt.
  • Wir fordern von Kindern in Gesprächen keine „richtigen Antworten“ zu Glaubensfragen ein.
  • Wir bauen keinen Druck auf, indem wir vermitteln, unser emotionales Wohlbefinden hänge von bestimmten erwünschten oder unerwünschten Reaktionen auf einen gelesenen oder gehörten Bibeltext ab.
  • Wir erzeugen keine bewusst emotionale Stimmung, um Kinder zu Aussagen oder Entscheidungen zu verleiten, die sie unter anderen Umständen nicht getroffen hätten.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leben authentisches Christsein vor. Sie gaukeln kein „perfektes Christsein“ vor. Sie zeigen aber durch ihr Leben, ihr liebevolles Auftreten, ihre Fähigkeit, sich zu entschuldigen und Entschuldigungen anzunehmen, was ihnen ihr Glaube bedeutet.
3.4. Der Bibel-Action-Tag Classic

400 Kindern gleichzeitig Schutz und Sicherheit zu gewähren, gelingt nur mit klaren Regeln und vielen Betreuungspersonen. Die Aufsichtspflicht über die Kinder liegt während der Plenumsprogramme und der Pausen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindegruppen, mit denen die Kinder gekommen sind. Während der Action- und Bibel-Entdecker-Gruppen geht sie an die dortigen Gruppenleiterinnen und -leiter über. Das wird auf den Einladungsflyern und auf der Homepage entsprechend angekündigt. Darum müssen die Leiterinnen und Leiter der Action- und Bibel-Entdecker-Gruppen für bestmöglichen Schutz der Kinder sorgen.

Folgende Maßnahmen setzt der Bibellesebund dafür um:

  • Das Dokument „Richtlinien für Kinderschutz beim Bibel-Action-Tag“ fasst auf einer DIN-A4-Seite ähnlich wie die „Selbstverpflichtung“ die wichtigsten Punkte des Kinderschutzes für diesen einen Tag zusammen.
  • Am Vorbereitungs-Abend vor dem Bibel-Action-Tag wird auf dieses Dokument und auf die Wichtigkeit des Kinderschutzes ausdrücklich hingewiesen. Alle werden aufgefordert, hinzuschauen, anzusprechen, sensibel zu sein im Umgang mit Kindern und mit den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
  • Räume, Hallen, Spielflächen, Spiel-, Sport- und Bastelmaterial werden im Vorfeld auf Unversehrtheit und Tauglichkeit überprüft, damit die Unfallgefahr während der Gruppenzeit so gering wie möglich ist.
  • Wir sensibilisieren alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen verantwortlichen Umgang mit den Kindern im Sinne unserer Leitlinien des Schutzkonzeptes, um jede Art von Übergriffen, Grenzüberschreitungen und Gewalt zu vermeiden.
  • Für die Bibel-Entdecker-Gruppen wird in schriftlichen Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir Kinder nicht manipulieren, unter Druck setzen oder auf andere Weise gewünschte Antworten oder Verhaltensweisen erzielen. Kinder werden zu keinen bestimmten Antworten oder Handlungen überredet.
  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine Action-Gruppe oder eine Bibel-Entdecker-Gruppe leiten, bestätigen digital, dass sie die Richtlinien zum Kinderschutz gelesen haben und diese als Grundlage ihrer Mitarbeit akzeptieren. Dies beinhaltet, Kindern mit Aufmerksamkeit, Wertschätzung und Respekt zu begegnen, jegliche Form von körperlichem, seelischem und religiösem Missbrauch zu unterbinden und gleichzeitig darauf zu achten, dass dies auch die anderen tun.
  • Verantwortliche von Gemeindegruppen, die ihre Kinder anmelden, bekommen im Anmeldeverfahren folgenden Hinweis angezeigt: „Dem Bibellesebund ist Kinderschutz wichtig. Wir gehen davon aus, dass auch euch als Gruppenbegleiter der Kinderschutz genauso am Herzen liegt und ihr mit unseren Richtlinien für Kinderschutz konform geht. Jeder Helfer des Bibel-Action-Tages stimmt den Richtlinien für Kinderschutz beim Bibel-Action-Tag zu, und ihr erhaltet sie auf diesem Weg zur Info.“ Die „Richtlinien zum Kinderschutz“ sind in diesem Text verlinkt. Auf der Homepage des Bibel-Action-Tags ist das komplette Kinderschutz-Dokument für alle sichtbar an exponierter Stelle hinterlegt und einsehbar. Damit wollen wir gewährleisten, dass sich auch alle Gemeindemitarbeiterinnen und -mitarbeiter mit unseren Werten und unserer schützenden Haltung Kindern gegenüber auseinandersetzen und identifizieren.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Gemeinden, die bei der Anmeldung spontan eine kleine Betreuungsaufgabe in einer Action- oder Bibel-Entdecker-Gruppe übernehmen, bekommen eine ausgedruckte Version der „Richtlinien für Kinderschutz beim Bibel-Action-Tag“ ausgehändigt. Ein QR-Code auf diesem Kärtchen führt zum kompletten Schutzkonzept.
  • Ein öffentlicher Aushang weist die Kinder darauf hin, bei wem sie sich melden können, wenn sie sich falsch, unfair oder übergriffig behandelt fühlen. Dieses kindgerechte Beschwerdemanagement-Plakat verweist die Kinder zunächst auf ihre eigene Gruppenleitung, weiterhin an den Verantwortlichen des Bibel-Action-Tages oder an die Kinderschutzbeauftragten des Bibellesebundes.
3.5. Unsere Einsätze in Gemeinden, Schulen und anderen Organisationen

Der Bibellesebund arbeitet mit Schulen, Gemeinden, christlichen Einrichtungen und anderen Organisationen zusammen.

In einer hier gestalteten Zusammenarbeit obliegt die Verpflichtung, Kinder und Jugendliche zu schützen, grundsätzlich den Veranstaltern. Gleichzeitig versuchen wir auch unsererseits, den Schutz der Kinder und Jugendlichen in den Bereichen zu gewährleisten, die wir maßgeblich mitgestalten.

  • Wir weisen Gemeinden im Vorfeld auf die Wichtigkeit von Kinder- und Jugendschutz hin und machen deutlich, dass wir davon ausgehen, dass auch die veranstaltenden Gemeinden und Organisationen ein bestehendes Schutzkonzept haben, das die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen gewährleistet. Bei Bedarf lassen wir Gemeinden und Organisationen unser Schutzkonzept zukommen. Dieses kann eine Basis für die gemeinsame Zusammenarbeit legen und Anregungen für eigene Überlegungen der Partnerveranstalter geben. In unserem Dokument „Informationen zu Diensten von Referentinnen und Referenten des Bibellesebundes“ ist dieser Hinweis enthalten.
  • Wir dulden auch in Zusammenarbeit mit Partnern keinen religiösen Missbrauch, auch nicht in den Kleingruppen, die von örtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt werden. Alle begegnen den Kindern und ihren Hintergründen, Einstellungen und Antworten mit Liebe und Respekt. Wenn wir Übergriffe mitbekommen, sprechen wir das an.
  • Bei dem Wunsch nach Einzelgesprächen gehen wir in eine ruhige, aber dennoch öffentliche und einsehbare Ecke.
  • Werden im Gespräch oder durch Beobachtungen Fälle von latenter oder akuter Kindeswohlgefährdung deutlich, sprechen wir mit den Verantwortlichen der Gemeinden darüber und beraten gemeinsam, inwiefern das Kind oder die betroffene Familie Hilfe bekommen können.
  • Werden bei Gesprächen akute Probleme – zum Beispiel sexualisierte Gewalt, Drogenmissbrauch oder Straftaten – im persönlichen Umfeld des Kindes offenbar, geben wir das entsprechend der Handlungspläne des Bibellesebundes an die Verantwortlichen der Gemeinde weiter. Wir machen deutlich, dass sie verpflichtet sind, jeden Verdacht oder jede Behauptung bezüglich Missbrauch oder Schädigung eines Kindes unverzüglich zu melden. Dies gilt auch für den Missbrauch von Kindern an Kindern.
3.6. Kinderschutz in Veröffentlichungen des Bibellesebundes

Bei allen Veröffentlichungen wie Storys, Artikeln und Bildern werden die Würde und die Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen geschützt.

Der Bibellesebund hat sich – auch aus Gründen des Datenschutzes – dazu entschieden, Bildmaterial von Minderjährigen, die an Veranstaltungen des Bibellesebundes teilnehmen, grundsätzlich nicht zu veröffentlichen, weder in Printprodukten noch in digitalen Medien.

Sollten in Einzelfällen dennoch Fotos und Videos auf Bibellesebund-Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen gemacht werden, dann werden sie gemäß § 6 Abs. 2 DSG-EKD und den Anforderungen des § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) nach strengen internen Vorgaben gemacht (nicht erkennbar, in großen Gruppen, etc.). Wenn nötig, holen wir zusätzlich Einwilligungen der Sorgeberechtigten ein (bei Kindern über 14 Jahren auch deren Einwilligung). Diese Einwilligungen können gemäß § 11 Abs. 3 DSG-EKD bei digitaler Veröffentlichung widerrufen werden. Bei gedruckten Medien ist das nach Auftragserteilung nicht immer möglich.

4. Sicherheits- und Verhaltenskodex für Haupt- und Ehrenamtliche des Bibellesebundes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

4.1. Sicherheitskodex

Der Bibellesebund erwartet von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie bei allen Aktivitäten, an denen die Eltern ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht an uns übertragen, hohe Sicherheitsstandards einhalten, die ihrer Position als Aufsichtspflichtige in Abwesenheit der Erziehungsberechtigten entsprechen.

Alle Haupt- und Ehrenamtlichen von Bibellesebund-Veranstaltungen verpflichten sich dabei zu Folgendem:

  • Potenzielle Risiken vor und während einer Veranstaltung zur Kenntnis zu nehmen und deren Bewältigung zu planen, damit die vereinbarten und gesetzlichen Standards eingehalten werden,
  • Kinder vor Gefahren zu schützen, und zwar in einer Weise, die dem Grad des Risikos sowie dem Alter und den Fähigkeiten der Kinder angemessen ist,
  • Kinder niemals ohne angemessene Aufsicht durch Betreuungspersonal allein zu lassen,
  • Kinder niemals zu einer Aktivität zu zwingen,
  • eine positive Interaktion zwischen den Kindern zu fördern und bei Bedarf einzugreifen, wenn das Verhalten eines Kindes andere gefährden könnte,
  • dafür zu sorgen, dass ein Kind am Ende eines Angebotes nicht allein auf seine Eltern/Erziehungsberechtigten warten muss (beim kibi- und Jugend-Ferientreff freiwillig),
  • mit den vereinbarten Verfahren im Falle einer traumatischen Situation vertraut zu sein und diese zu befolgen.

4.2. Verhaltenskodex

Der Bibellesebund erwartet von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie sich gegenüber Kindern, Jugendlichen und untereinander an Verhaltensstandards halten, die ihrer Rolle als positive Vorbilder entsprechen.

Dazu gehören:

  • Wir nehmen keine unangemessenen Berührungen vor und lassen auch keine zu. Wir vermeiden engen oder längeren Körperkontakt mit Kindern.
  • Wir machen keine sexuell anzüglichen Bemerkungen oder Gesten gegenüber Kindern, Jugendlichen oder untereinander. Wir spielen keine sexuell anzüglichen Spiele.
  • Wir tun nichts, was Kinder oder Jugendliche beschämt oder herabsetzt.
  • Wir verwenden keine beleidigende oder missbräuchliche Sprache.
  • Wir erlauben Kindern und Jugendlichen nicht, eine beleidigende oder diskriminierende Sprache zu verwenden oder sich an Mobbing oder anderen missbräuchlichen Aktivitäten gegenüber anderen Kindern und Jugendlichen zu beteiligen. Dies gilt auch für den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen untereinander über soziale Medien, zum Beispiel Cyber-Mobbing oder die Übermittlung unangemessener Nachrichten in Form von Fotos, Videos, Sprachnachrichten o. ä.
  • Wir disziplinieren Kinder und Jugendliche nicht durch körperliche Bestrafung, auch nicht durch Schläge oder den Entzug von Nahrung oder Bettzeug. Nur wenn ein Mensch in Gefahr ist oder wenn dessen Handlungen/Verhaltensweisen einer anderen Person Schaden zufügen bzw. schwere Sachschäden verursachen könnten, darf körperliche Gewalt angewendet werden.
  • Wir erledigen keine intimen Dinge für Kinder, zum Beispiel Körperhygiene oder Po wischen.
  • Wir verbringen keine Zeit allein mit einem Kind, ohne dass andere in Sichtweite sind. Wir achten darauf, dass alle Interaktionen grundsätzlich einsehbar stattfinden.
  • Wir betreten keine Schlafräume von Kindern, Jugendlichen und Teammitgliedern des anderen Geschlechts. Dies gilt auch für Wohnwagen auf dem Campingplatz.
  • Wir achten darauf, dass alle Interaktionen mit Kindern so stattfinden, dass die Absichten der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters nicht von dem Kind oder anderen missverstanden werden können. Die gesamte Kommunikation zwischen Kindern und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern ist offen, transparent und nicht ausgrenzend.
  • Wenn ein persönlicher Kontakt nach der Veranstaltung aus einem zwingenden Grund angebracht erscheint, werden die Eltern und die Leitung der jeweiligen Bibellesebund-Aktivität informiert. Dies gilt auch für Internet-Kommunikation, E-Mail und Telefonanrufe.
  • Wir nutzen unsere vertrauensvolle und autoritätsgebende Position dem Kind gegenüber nicht aus, um es in Richtung einer bestimmten christlichen Reaktion zu manipulieren.

4.3. Richtlinien für Kinderschutz beim Bibel-Action-Tag

Beim Bibel-Action-Tag ist uns der Schutz der Kinder sehr wichtig. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich in ihrem Verantwortungsbereich für die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Aktivitäten ein. Darum verpflichten wir uns zu folgenden Punkten:

  • Wir tun alles uns Mögliche dafür, um die uns anvertrauten Kinder vor Schaden, Unfall, Gefahr, Missbrauch und Gewalt zu schützen.
  • Wir lassen die Kinder niemals ohne angemessene Aufsicht. Während der Actiongruppen und der Bibel-Entdecker-Gruppen übernehmen das die verantwortlichen Leiterinnen und Leiter der Action- bzw. Bibel-Entdecker-Gruppen. Vor und nach der Veranstaltung, in den Pausen und während des Plenumsprogramms sind die Personen verantwortlich, die die Kinder mitgebracht haben.
  • Sportgeräte und andere Gegenstände, die benutzt werden, sind in gutem Zustand und werden vor der Veranstaltung auf ihre Sicherheit überprüft.
  • Wir tun alles uns Mögliche dafür, die Kinder vor Grenzverletzungen, körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt zu schützen.
  • Sollte uns sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten begegnen, werden wir uns dem entgegenstellen.
  • Wir verzichten auf abwertendes Verhalten und achten darauf, dass sich andere in ihren Gruppen, Angeboten und Aktivitäten auch so verhalten.
  • Wir nehmen keine unangemessenen Berührungen vor und lassen auch keine zu. Wir vermeiden engen oder längeren Körperkontakt mit Kindern.
  • Wir machen keine sexuell anzüglichen Bemerkungen oder Gesten gegenüber einem Kind oder untereinander. Wir spielen keine sexuell anzüglichen Spiele.
  • Wir sind uns in unseren Aufgaben der körperlichen Dimension von Beziehungen bewusst und gestalten in einem verantwortungsvollen Rahmen Nähe und Distanz.
  • Wir nehmen Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter oder Kinder bewusst wahr, sprechen sie an und melden sie ggfs. den Verantwortlichen des Bibel-Action-Tages oder dem Kinderschutzbeauftragten.
  • Alles, was wir als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen mit Kindern tun, gestalten wir offen und einsehbar.
  • Wir möchten mit Kindern unseren Glauben teilen und mit ihnen in der Bibel lesen. Wir vermeiden es aber ausdrücklich, Druck auszuüben, Kindern Angst zu machen oder sie zu manipulieren. Wir begegnen den Kindern und ihren Hintergründen, Einstellungen und Antworten mit Liebe und Respekt.
  • Wir wollen insgesamt die Möglichkeiten, den Kindern schaden zu können, so klein wie möglich halten. Der Bibel-Action-Tag soll ein Ort sein, an dem sich die Kinder frei und ohne Angst bewegen können. Darum wollen wir gemeinsam hinschauen und nicht wegsehen, reden und nicht schweigen, klarstellen und nicht verdecken.

4.4. Selbstverpflichtung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bibellesebundes bei Freizeiten und beim kibi- und Jugend-Ferientreff

Der Bibellesebund will in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Kirchen Kinder, Jugendliche und Familien mit Gottes guter Nachricht bekannt machen. Dies geschieht in dem Bewusstsein, dass jeder Mensch ein Individuum ist und in Gottes Augen ein gleichwertiges Gegenüber. Folglich verdient jeder Mensch Respekt und Wertschätzung.

Auf dieser Basis verpflichtet sich jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter zu folgenden Punkten für die ehrenamtliche Mitarbeit:

  • Ich versichere, dass ich nicht wegen eines Deliktes im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt verurteilt bin oder ein solches Verfahren gegen mich anhängig ist.
  • Ich verpflichte mich, alles dafür zu tun, dass im Rahmen der Arbeit des Bibellesebundes keine Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt möglich werden.
  • Ich will die mir anvertrauten Menschen vor Schaden, Gefahr, Missbrauch und Gewalt schützen.
  • Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen von Mädchen und Jungen, Kindern und Jugendlichen, Frauen und Männern wahr und respektiere sie.
  • Sollte mir sexistisches, diskriminierendes, rassistisches oder gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten begegnen, werde ich mich dem entgegenstellen.
  • Ich verzichte auf abwertendes Verhalten und achte darauf, dass sich andere in ihren Gruppen, Angeboten und Aktivitäten auch so verhalten.
  • Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Ich bin mir in meiner Aufgabe als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der körperlichen Dimension von Beziehungen bewusst und gestalte in einem verantwortungsvollen Rahmen Nähe und Distanz.
  • Ich nutze als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter meine Rolle nicht aus, um körperlichen Kontakt zu mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und/oder anderen Teammitgliedern aufzubauen.
  • Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Teilnehmerinnen, Teilnehmer bewusst wahr und vertusche sie nicht. Ich weiß, an wen ich mich vertrauensvoll wenden kann, um bei einem konkreten Anlass kompetente Hilfe und Unterstützung für Betroffene zu bekommen.
  • Alles, was ich als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter zusammen mit einer mir anvertrauten Person tue, gestalte ich offen und einsehbar.
5. Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen

Gesunde Beziehungen sind die Grundlage aller Bibellesebund-Angebote. Dennoch sind wir uns bewusst, dass es Menschen gibt, die versuchen könnten, unsere Angebote zu nutzen, um Kinder und Jugendliche auszubeuten. Um diese Gefahr so gering wie möglich zu halten, verpflichtet sich der Bibellesebund, bei der Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen folgende Richtlinien einzuhalten:

  • Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse werden bei Freizeiten und in der Arbeit am Strand eingefordert und geprüft.
  • Voraussetzung für die Zusammenarbeit ist die Unterzeichnung einer digitalen oder schriftlichen Bestätigung, dass die Person das Kinderschutzkonzept bzw. den für den eigenen Arbeitsbereich relevanten Teil daraus gelesen und verstanden hat und sich verpflichtet, sich an die dort aufgeführten Richtlinien zu halten.
  • Darüber hinaus führt der Bibellesebund bei der Einstellung von Personal ein Gespräch, in dem die Eignung der Person für die Arbeit mit Kindern und/oder Jugendlichen festgestellt wird. Zur Absicherung werden ggfs. Nachweise über Erfahrung, Charakter und Qualifikationen geprüft.
  • Alle gesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten.
  • Da der Bibellesebund in erster Linie für das Wohl des Kindes verantwortlich ist, werden keine Personen eingestellt, von denen bekannt ist, dass sie pädophil sind, Kinder missbrauchen oder ähnliche Straftaten begangen haben.
6. Verfahren im Fall von aufgedecktem oder mutmaßlichem Missbrauch

Kindesmissbrauch gedeiht in einer Atmosphäre der Geheimhaltung. Deshalb verpflichtet sich der Bibellesebund zur Transparenz. Kinder und Erwachsene sollen jederzeit die Möglichkeit haben, ihre Bedenken zu Schutz- und Sicherheitsfragen zu äußern. Sie sollen wissen, dass alle Bedenken ernst genommen werden und die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.

Für unsere Arbeit bedeutet das:

  • Wir halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen. Straftaten werden nicht gedeckt, sondern den entsprechenden Behörden wie Polizei und/oder Jugendamt gemeldet.
  • Wir unternehmen positive Schritte, um den bestmöglichen Schutz von eventuell betroffenen Kindern zu gewährleisten.
  • Wir schützen Kinder, Haupt- und Ehrenamtliche oder andere Erwachsene, die übergriffig behandelt wurden und veranlassen eine Untersuchung, die von internen oder externen Fachkräften durchgeführt werden, sofern das nicht schon von anderer Seite veranlasst wurde.
  • Wir bewahren vertrauliche Aufzeichnungen über alle Beschwerden/Anzeigen und die ergriffenen Maßnahmen auf.

6.1. Ein Kind oder ein Jugendlicher erzählt von erlebtem Missbrauch im persönlichen Umfeld außerhalb einer Bibellesebund-Veranstaltung

Handlungsablauf für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

  • Ruhe bewahren
  • zuhören, nicht vorverurteilen
  • das Kind/den Jugendlichen ernst nehmen und ausreden lassen, Inhalte nicht herunterspielen
  • das Kind/den Jugendlichen nicht drängen, Details zu erzählen. Keine Suggestivfragen stellen
  • dem Kind/Jugendlichen sagen, dass es nichts falsch gemacht hat
  • keine vorschnellen Versprechungen machen
  • erklären, dass weitere Personen informiert werden müssen
  • die weiteren Schritte mit dem Kind/Jugendlichen absprechen
  • keine Konfrontation des Täters
  • Gesprächsinhalte, Aussagen, Beobachtungen schriftlich festhalten
  • sofortige Kontaktaufnahme mit der Teamleitung der jeweiligen Bibellesebund-Veranstaltung, mit der Bereichsleitung bzw. dem Kinderschutzbeauftragten des Bibellesebundes für die Absprache des weiteren Vorgehens
  • Die Bereichsleitung informiert den Generalsekretär und holt ggfs. Rat von einer externen Beratungsstelle ein.
  • Um das Kind/den Jugendlichen oder evtl. Betroffene zu schützen, werden keine Aussagen gegenüber Unbeteiligten oder Dritten getätigt.

6.2. Ein Kind oder ein Jugendlicher berichtet von einer Grenzüberschreitung im Rahmen der Bibellesebund-Arbeit

Dazu gehören folgende Situationen:
  • Ein Kind, ein Jugendlicher oder ein Mitarbeiter beschreibt gegenüber der Leitung die Beobachtung einer missbräuchlichen Situation durch einen anderen Mitarbeiter bzw. eine andere Mitarbeiterin.
  • Ein Kind, ein Jugendlicher oder ein Mitarbeiter beschreibt gegenüber der Leitung die Beobachtung einer missbräuchlichen Situation durch ein Kind oder einen Jugendlichen.
Handlungsablauf für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
  • Ruhe bewahren
  • zuhören, nicht vorverurteilen
  • das Kind/den Jugendlichen ernst nehmen und ausreden lassen, Inhalte nicht herunterspielen
  • das Kind/den Jugendlichen nicht drängen, Details zu erzählen. Keine Suggestivfragen stellen
  • keine vorschnellen Versprechungen machen
  • erklären, dass weitere Personen informiert werden müssen
  • die weiteren Schritte mit dem Kind/Jugendlichen absprechen
  • keine Konfrontation des Täters
  • zum Schutz des Opfers Täter und Opfer trennen
  • Gesprächsinhalte und Aussagen schriftlich festhalten
  • sofortige Kontaktaufnahme mit der Teamleitung der jeweiligen Bibellesebund-Veranstaltung, mit der Bereichsleitung bzw. dem Kinderschutzbeauftragten des Bibellesebundes für die Absprache des weiteren Vorgehens
  • Die Bereichsleitung informiert den Generalsekretär und holt ggfs. Rat von einer externen Beratungsstelle ein.
  • Um das Kind/den Jugendlichen oder evtl. Betroffene zu schützen, werden keine Aussagen gegenüber Unbeteiligten oder Dritten getätigt.
  • Die Person, die den Vorwurf erhebt, wird vom Kinderschutzbeauftragten des Bibellesebundes befragt.
  • Die beschuldigte Person sollte von der Aktivität zurückgezogen werden, bis der Sachverhalt geklärt ist und über das weitere Vorgehen entschieden wurde. Die Person wird mit Respekt und Fairness behandelt und es gilt die Unschuldsvermutung, bis ihre Schuld bewiesen ist.
Wenn die Beschwerde begründet zu sein scheint:
  • Der Kinderschutzbeauftragte stellt sicher, dass alle Bedenken oder Probleme wirksam angegangen und an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden, wie es das Gesetz verlangt.
  • Wenn die Person nachweislich einen sexuellen oder schweren körperlichen oder seelischen Kindesmissbrauch begangen hat, darf sie nicht länger beim Bibellesebund mitarbeiten, egal ob haupt- oder ehrenamtlich. Diese Disziplinarmaßnahme kommt zu den rechtlichen Schritten hinzu, die möglicherweise eingeleitet werden.
  • Dem betroffenen Kind und seiner Familie wird Unterstützung angeboten.
  • Anderen im Bibellesebund und in der weiteren Umgebung muss möglicherweise Unterstützung angeboten werden, um die Situation zu bewältigen.
Wenn sich die Beschwerde als unbegründet erweist:

Der Bibellesebund verpflichtet sich, alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, vor den Folgen unbegründeter Anschuldigungen zu schützen. Sollte es dennoch zu solchen Anschuldigungen kommen, wird der Bibellesebund alles in seiner Macht Stehende tun, um die beschuldigte Person zu rehabilitieren.

Die oben genannten Verfahren gelten auch für den Umgang mit religiösem Missbrauch. Es handelt sich um ein ernstes Problem, und dies muss in unseren Schulungen hervorgehoben werden. Alle unsere Aktivitäten müssen frei von Manipulation sein. Wenn eine Person trotz Gesprächen weiterhin Kinder und Jugendliche religiös missbraucht, muss diese aus der Arbeit des Bibellesebundes ausgeschlossen werden.

Wir achten darauf, dass Missbrauch jeglicher Art auch nicht unter Teilnehmerinnen und Teilnehmern geschieht.

Ist der Generalsekretär die Person, gegen die der Vorwurf erhoben wird, übernimmt der erste Vorsitzende des Bibellesebundes die Verantwortung für die Weiterverfolgung des Falls.

6.3. Rehabilitierung falsch beschuldigter Personen

Falsche Beschuldigungen können ihren Grund in einer bewusst falschen Anschuldigung oder in einer falsch interpretierten Situation, Äußerung oder Handlung haben. Wenn eine Person falsch beschuldigt wird, muss dies in dem Kreis all derer klargestellt und aufgearbeitet werden, die in den Fall verwickelt waren. Dazu gehören die falsch beschuldigte Person, das vermeintliche Opfer, die Mitwisser, Freunde und Angehörige der beteiligten Personen, ggfs. die Freizeitgruppe, das Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterteam und alle anderen, die in den Fall einbezogen oder betroffen waren oder auf andere Weise beteiligt waren. Dabei geht es darum, die Situation und deren Folgen zu bearbeiten und ein Problembewusstsein zu schaffen.

Ziel einer Rehabilitation ist die vollständige Wiederherstellung des Ansehens einer fälschlich beschuldigten Person. Die Herausforderung besteht darin, den Verdacht so weit auszuräumen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen der beschuldigten Person und den involvierten Personenkreisen wieder hergestellt werden kann.

7. Kontakte

7.1. Kinderschutzbeauftragte

Als Kinderschutzbeauftragte beim Bibellesebund wurden Harry Voß und Anja Günther benannt. Sie können im Fall von Grenzüberschreitungen, Unsicherheiten und Fragen des weiteren Vorgehens kontaktiert werden. Sie werden die ihnen anvertrauten Fälle vertraulich behandeln und ggf. anonymisiert Beratung einer insoweit erfahrenen Fachkraft in Anspruch nehmen, um im konkreten Fall noch besser helfen und beraten zu können.

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Harry Voß

Bereichsleiter Arbeit mit Kindern

Bibellesebund-Zentrum

Lockenfeld 2

51709 Marienheide

Büro: +49 2261 54958-19

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Anja Günther

Leitung kibi-Ferientreff

Bibellesebund-Zentrum

Lockenfeld 2

51709 Marienheide

Homeoffice: +49 2192 5187

>> mehr

7.2. Generalsekretär

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Andreas Klotz

Generalsekretär

Bibellesebund-Zentrum

Lockenfeld 2

51709 Marienheide

Büro: +49 2261 54958-21

>> mehr

7.3. Externe Beratungs- und Beschwerdestellen

Als externe Beratungsstellen gehen die Kinderschutzbeauftragten derzeit auf Mitarbeiterinnen von nina+nico e. V. in Gummersbach oder auf das Jugendamt im Kreis Gummersbach zu.

Als externe Beschwerdestelle, auf die Kinder, Jugendliche oder Teammitglieder zugehen können, wenn sie eine Beratung außerhalb des Bibellesebundes suchen, steht Ana Kadira, Geschäftsführerin vom Weißen Kreuz Deutschland, zur Verfügung. Telefonnummer +49 152 5387 2627

8. Skizzen

8.1. Handlungsplan bei übergriffigem Verhalten eines Teammitglieds gegenüber einem Kind/Jugendlichen oder innerhalb des Teams

Grundsätzlich: Wir schützen Kinder, Jugendliche, Teammitglieder vor Vernachlässigung, körperlicher Gewalt, sexueller Gewalt, psychischer Gewalt, geistlichem Missbrauch.

8.2. Handlungsplan bei übergriffigem Verhalten seitens der Teamleitung

Wir schützen Kinder, Jugendliche, Teammitglieder vor Vernachlässigung, körperlicher Gewalt, sexueller Gewalt, psychischer Gewalt, geistlichem Missbrauch.

8.3. Handlungsplan bei Beobachtung oder Verdacht auf Kindeswohlgefährdung aus dem Umfeld des Kindes/Jugendlichen

(kommt nur beim kibi- und Jugend-Ferientreff vor oder ggf. in Gemeinden)

Wir schützen Kinder, Jugendliche, Teammitglieder vor Vernachlässigung, körperlicher Gewalt, sexueller Gewalt, psychischer Gewalt, geistlichem Missbrauch.

8.4. Handlungsplan, wenn Kinder oder Jugendliche von Übergriffen aus dem persönlichen Umfeld erzählen

9. Das Beschwerdemanagement des Bibellesebundes

Wo finden Kinder und Jugendliche innerhalb unserer Bibellesebund-Veranstaltungen Hilfe? Wo haben sie die Möglichkeit, Übergriffe zu melden, Beschwerde einzureichen? Ein Plakat „Wer hört mir zu?“ wird für Freizeiten und für den Bibel-Action-Tag mit den folgenden möglichen Anlaufstellen erstellt und für Kinder und Jugendliche sichtbar aufgehängt:

9.1. Freizeiten

  • Zimmerleitung, Gruppenleitung
  • weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Freizeit, denen das Kind, der Jugendliche vertraut
  • Freizeitleitung
  • Kinderschutzbeauftragte des Bibellesebundes (Handynummern sind an zentraler Stelle ausgehängt)

9.2. Bibel-Action-Tag

  • Gruppenleiterin, Gruppenleiter, mit denen das Kind gekommen ist
  • Leitungspersonen aus Action- oder Bibel-Entdecker-Gruppen
  • Personen aus der Gesprächs- und Seelsorge-Ecke
  • Bibel-Action-Tag-Leitung (Anja und Karl Martin Günther)
  • Kinderschutzbeauftragte des Bibellesebundes

9.3. Gemeindeveranstaltung

  • Gruppenleiterin, Gruppenleiter aus der Gemeinde
  • Hauptamtliche des Bibellesebundes
  • weitere Beschwerdestellen werden vom örtlichen Veranstalter bekannt gegeben

9.4. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander

  • Teamleitung
  • Kinderschutzbeauftragte des Bibellesebundes (Handynummern sind an zentraler Stelle ausgehängt)
  • Generalsekretär
  • externe Beschwerdestelle
  • Ein Handlungsplan für Übergriffe durch die Teamleitung ist an jedem Einsatzort / jeder Unterkunft sichtbar ausgehängt.
10. Handlungsplan für das Bibellesebund-Team im Fall einer außergewöhnlichen Krise

Trotz aller Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen können bei jeder unserer Aktivitäten unvorhergesehene Krisensituationen auftreten, die sowohl Teilnehmerinnen und Teilnehmer als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor außergewöhnlich hohe Herausforderungen stellen. Das können Sach- oder Personenschäden sein, Unfall, Brand, Panikausbrüche, Vermisste, Verletzte oder Todesfälle, aber auch Krisen durch heftige Naturerscheinungen wie Sturm, Hochwasser, Erdbeben usw. Die Liste an Krisensituationen ließe sich endlos weiterführen und im Grunde muss in jeder dieser Situationen individuell gehandelt werden. Darum kann die folgende Anleitung nur als grober Handlungsplan gesehen werden, der helfen soll, in schwierigen Situationen möglichst ruhig, besonnen und angemessen handeln zu können, Not zu lindern, Personen zu retten und die Gesamtgruppe im Blick zu behalten. Wichtig ist nur, dass die Verantwortlichen jeder Bibellesebund-Aktivität mit diesem Handlungsplan vertraut genug sind, um im Ernstfall schnell und der Situation entsprechend reagieren zu können.

  • Ruhe bewahren
  • Alarmiert den Rettungsdienst / die Feuerwehr: (europaweit erreicht ihr die Feuerwehr und den Rettungsdienst über 112 ohne Ortsvorwahl/Ländervorwahl)
    • Wo seid ihr?
    • Was ist geschehen?
    • Wie viele Personen sind verletzt und welcher Art sind die Verletzungen?
    • Welche Hilfen werden benötigt?
    • Rückrufnummer austauschen (Handynummer der jeweiligen Leitung)
    • Warten auf Nachfragen
  • Ab jetzt ständige Erreichbarkeit sicherstellen! (Handy aufgeladen!?)
  • Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe-Maßnahmen. Beachtet: Die eigene Sicherheit hat immer Vorrang! Macht die eintreffenden Rettungskräfte auf Verletzte aufmerksam.
  • Bringt alle (unverletzten) Beteiligten aus der unmittelbaren Gefahrenzone an einen vorerst sicheren Ort, sofern dies ohne Gefahr für euch selbst möglich ist. Stellt die Betreuung/Aufsicht sicher.
  • Versucht ruhig zu werden und sorgt in eurer Gruppe für Ruhe.
  • Wichtig! Eure Kinder und Jugendlichen haben sofort ein großes Bedürfnis, mit ihren Eltern zu kommunizieren. Weist diese deutlich darauf hin, WAS (kein Bildmaterial!) sie jetzt WIE und mit WEM (keine sozialen Medien usw.) kommunizieren dürfen. Auf diese Weise nehmt ihr das nachvollziehbare Bedürfnis der Teilnehmenden ernst und behaltet trotzdem einigermaßen die Kontrolle über die externe Kommunikation. Das Aussprechen eines generellen Handyverbotes ergibt keinen Sinn bzw. wird nicht funktionieren!
  • Keine Informationen eigenständig an Presse, Fernsehen, Radio etc. weitergeben! Das übernimmt das Krisenteam beim Bibellesebund in Marienheide.
  • Ruft bei der für euch zuständigen Rettungsleitstelle an. Bittet diese, euch einen außerhäuslichen Notfallseelsorger zu schicken. Gebt dabei die Handynummer eurer Teamleitung weiter.
  • Ruft den Bibellesebund an (vorrangig die Bereichsleitung, die Kinderschutzbeauftragten oder den Generalsekretär). Diese kümmern sich dann – in Ab- und Rücksprache mit euch – um das weitere Vorgehen.
  • Das Krisenteam des Bibellesebundes setzt sich jetzt zusammen und wird alle weiteren notwendigen Maßnahmen koordinieren und in die Wege leiten. Unter Umständen macht sich ein Mitglied des Krisenteams sofort auf den Weg zu euch, um euch zu unterstützen.
  • Ab jetzt müssen Informationen zwischen euch und dem Krisenteam regelmäßig ausgetauscht werden.
  • Dokumentiert, wenn möglich, so viel, wie euch ein- und auffällt zur späteren Nachverfolgung.
  • Informiert, wenn nicht schon geschehen, die örtliche Polizei. Protokolle braucht ihr nicht zu unterschreiben, wenn ihr nicht genau versteht, was dort steht. Verlangt im Ausland auf alle Fälle eine Übersetzung.
  • Die nur sekundär betroffenen Gruppenmitglieder sollten jetzt an einen geschützten Ort (zum Beispiel Freizeithaus, Camp etc.) gebracht werden. Außer autorisierten Personen (Polizei, Notfallseelsorge etc.) solltet ihr niemandem dort Zutritt gewähren.
  • Versucht in diese für euch alle völlig unnormale Zeit so viel Normalität wie möglich zu bringen.
11. Muster eines Hosentaschenpasses für Notfälle
12. Berichtsformulare

Berichtsformular Schaden / Missbrauch

Vertraulich!

Meldung eines Schadens oder Missbrauchs bzw. eines mutmaßlichen Schadens oder Missbrauchs bzgl. einer Teilnehmerin, eines Teilnehmers bei einer Bibellesebund-Veranstaltung

Dieses Formular ist von der leitenden Person auszufüllen, die zum Zeitpunkt der Meldung vor Ort war. Es ist so bald wie möglich auszufüllen, spätestens 3 Stunden nach dem Vorfall.

WICHTIG: nicht in Anwesenheit des betroffenen Kindes oder Jugendlichen ausfüllen!

Berichtsformular Vorfall / Unfall

Dieses Formular ist von der leitenden Person, die zum Zeitpunkt des Unfalls/Vorfalls vor Ort war, auszufüllen und an den Bereichsleiter bzw. einen der Kinderschutzbeauftragten zu senden.

Bei schwerwiegenden Vorfällen sollte der Bereichsleiter bzw. der Kinderschutzbeauftragte sofort informiert werden.

Protokoll der Kontakte und Aktivitäten

Füll dieses Protokoll aus, wenn Notrufe getätigt oder empfangen wurden, um alle ergriffenen Maßnahmen und Kontakte mit Personen zu dokumentieren. Mach es so detailliert wie nötig.

Kontakt

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Harry Voß

Bereichsleiter Arbeit mit Kindern

Bibellesebund-Zentrum

Lockenfeld 2

51709 Marienheide

Büro: +49 2261 54958-19

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Anja Günther

Leitung kibi-Ferientreff

Bibellesebund-Zentrum

Lockenfeld 2

51709 Marienheide

Homeoffice: +49 2192 5187

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